Führerscheinklassen
Führerscheinklassen, welche Sie bei der Fahrschule Demir durchführen können. Dabei müssen gegebenenfalls einige Voraussetzungen erfüllt werden, welche dies sind erfahren Sie hier.
Führerscheinklassen, welche Sie bei der Fahrschule Demir durchführen können. Dabei müssen gegebenenfalls einige Voraussetzungen erfüllt werden, welche dies sind erfahren Sie hier.
Die Klasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Krafträder sind hierbei ausgenommen. Hierbei werden maximal acht Personen, außer dem Fahrer angeboten. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist 750 Kilogramm. Wenn die Kombination aus PKW und Anhänger weniger als 3,5 Tonnen ist, kann das Gewicht des Anhängers mit Inhalt über 750 Kilogramm sein. Die Voraussetzungen für die Klasse B ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Für die 17-Jährigen wird ebenfalls bF 17 angeboten. Die eingeschlossenen Klassen bei einem erfolgreichen Bestehen der B-Klasse sind die Klasse AM und die Klasse L. Mit 17 Jahren kann somit auch begleitetes Fahren angeboten werden. Mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung dieser Klasse begonnen werden. Mit dem 18. Lebensjahr kann die Bescheinigung dann gegen einen vollwertigen Führerschein eingetauscht werden. Die Voraussetzungen des begleitenden Fahrens sind die Pflicht des Mitfahrens einer Begleitperson, welche älter als 30 Jahre alt sein muss. Außerdem muss diese den Führerschein Klasse B länger als fünf Jahre lang besitzen. Nur ein Punkt darf in dem Verkehrszentralregister eingetragen sein. Die Begleitperson muss angegeben werden und darf nicht mehr als 0,5 Promille aufweisen. Maximal fünf Personen können als begleitende Person angegeben werden. Die Bescheinigung gilt nur in Deutschland.
Bei diesen Führerscheinklassen handelt es sich um Varianten der Klasse B. Bei der Klasse B96 können Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mitnehmen. Die Gesamtmasse von 4250 Kilogramm darf jedoch in Kombination aus dem PKW und Anhänger nicht überschritten werden. Das Mindestalter ist 17 Jahre und der Vorbesitz der Klasse B oder bF17 müssen vorliegen. Dabei wird keine theoretische oder praktische Prüfung verlangt.
Bei der Klasse A können Kraftränder über 48PS gefahren werden. Die Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 24 Jahren oder ein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A. Eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM. Bei der Klasse A2 sind Krafträder bis maximal 48 PS eingeschlossen. Das Mindestalter ist 18 Jahre und die Klassen A1 und AM sind eingeschlossen. Die Leistung bei der Klasse A1 des Motorrads darf nur 15 PS beanspruchen. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren und die Klasse AM ist eingeschlossen. Weitere Klassen sind AM, Mofa und B169.