Theorieunterricht

Der Theorieunterricht

Damit man in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben kann, ist es erforderlich, dass sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teilbereich der Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wird. Hierbei sind Pflichtstunden vorhanden, welche jede Führerscheinbewerberin oder –bewerber absolvieren muss.

Dabei ist der Theorieunterricht ein wichtiger Teil der Ausbildung. Hierbei dauert eine Theoriestunde in der Regel 90 Minuten. Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer noch nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist, müssen solche Fahrschüler der Klassen A1, A, B, M, L sowie T jeweils 12 Theoriestunden absolvieren. Dort werden dann Themen aus dem Basisstoff (zum Beispiel das Verhalten im Straßenverkehr oder Vorfahrtsregeln) behandelt.

Zusätzlich müssen 2 bis 6 Stunden im Zusatzstoff, je nach Führerscheinklasse(dazu gehören zum Vorschriften, was den Betrieb des jeweiligen Fahrzeuges anbelangt) , absolviert und besucht werden. Dabei wird dann der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung aus den jeweiligen Themen-Gebieten, welche in dem theoretischen Unterricht besprochen worden sind, zusammengestellt.

Hierbei gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, in denen festgelegt ist, dass Führerscheinbewerberinnen oder –bewerber alle Themengebiete aus dem Theorieunterricht abdecken müssen. Dadurch wäre es dann grundsätzlich möglich, ein und dieselbe Unterrichtseinheit im wieder zu besuchen. Das ist jedoch nicht ratsam, weil der Theorieunterricht auch dazu da ist, sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten.

Die Themenbehandlung im Theorieunterricht

Die theoretischen Grundlagen für eine Teilnahme am Straßenverkehr sollen im Theorieunterricht im Rahmen der Führerscheinausbildung geschaffen werden. Dieser Unterricht umfasst in erster Linie die Verkehrsregeln. Aber auch andere Themen werden in diesem Unterricht behandelt.

In der Regel findet dann beim Theorieunterricht eine Einteilung in Grund- und Zusatzstoff statt. Dabei sollten alle wichtigen Themen-Bereiche abgedeckt werden, welche in der theoretischen Prüfung wichtig sind. Im § 16 Absatz I Fahrerlaubnis Verordnung (Abkürzung FeV) ist auch festgehalten, was hier von der zu prüfenden Person erwartet wird.

Erst wenn dann die vorgeschrieben Theorie-Unterrichts-Stunden absolviert sind, kann eine Anmeldung zur Führerschein-Prüfung erfolgen. Von der Fahrschule wird hier ein Nachweis darüber ausgestellt. Dieser Nachweis muss dann bei der zuständigen Prüfstelle vorgelegt werden.

Theorieunterrichtsangebote Online durch die Fahrschule

Während der aktuellen Corona-Pandemie ist es den anerkannten Fahrschulen auch gestattet, den theoretischen Unterricht online anzubieten. Dabei ist es erforderlich, dass die Personen sich online bei der jeweiligen Fahrschule zur Führerscheinprüfung anmelden.

Dabei wird teilweise die Verbindung zu den Teilnehmern zum Beispiel per Zoom hergestellt. Hierbei gibt es dann die Möglichkeit, das Programm auf dem jeweiligen PC/Mac zu installieren. Zusätzlich gibt es hierzu auch Apps für alle diese Geräte. Dabei sollte für einen solchen Online-Unterricht in der Regel ein PC oder ein Tablet sowie ein Headset benutzt werden. 

-Wir bieten keinen Online Theorieunterricht an-